Anke Rosewig - Immobiliendienstleitungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sämtliche Angebote erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten der Anke Rosewig Immobiliendienstleistungen Gebrauch machen, wenn Sie sich z. B. mit uns oder dem Eigentümer/Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang der Angebote - per Post, E-Mail, Fax, Telefon, Internet oder auf andere Art und Weise - treten diese AGB in Kraft.

Die Tätigkeit umfasst die Vermittlung des Abschlusses und den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume.

1. Die Angebote erfolgen aufgrund der vom Verkäufer bzw. Vermieter an Anke Rosewig Immobiliendienstleistungen erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird von uns nicht übernommen.

Der Käufer bzw. der Mieter ist deshalb selbst verpflichtet, diese Angaben vor Vertragsabschluss selbst noch mal zu prüfen. Es kann ebenso keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das angebotene Objekt nicht anderweitig vermietet bzw. verkauft wird.
Schadensersatzansprüche gegen Anke Rosewig Immobiliendienstleistungen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beträgt ein Jahr und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.

2. Die Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und dürfen nicht ohne schriftliche Einwilligung von Anke Rosewig Immobiliendienstleistungen an Dritte weitergegeben werden.
Verstößt der Angebotsempfänger hiergegen und schließt daraufhin der Dritte den vom Makler nachgewiesenen Vertrag, so schuldet der Angebotsempfänger die Provision, wie wenn er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.

3. Anke Rosewig Immobiliendienstleistungen ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

4. Der Provisionsanspruch besteht und wird fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung bzgl. des von uns benannten Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausreichend.

5. Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages aufgrund der Nachweis- und/ oder Vermittlungstätigkeit von Anke Rosewig Immobiliendienstleistungen wird die marktübliche Provision in Höhe von 3,57% aus dem Kaufpreis, d.h. 3% zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

6. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf, u.a.) sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Gebot abweicht. Das gleiche gilt, wenn mit dem Käufer bzw. dem Verkäufer oder dem Mieter bzw. Vermieter ein anderes Geschäft als das beabsichtigte zustande kommt.

Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag aufgrund Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat. Wird ein Anfechtungsrecht durch den Angebotsempfänger (unseren Kunden) ausgeübt, das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Partei begründet ist, tritt an Stelle unseres Provisionsanspruches ein Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden.

 

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Kamillenweg 12
50259 Pulheim

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