Anke Rosewig - Immobiliendienstleitungen

Berufszulassung

Zertifizierter Verwalter gemäß § 26 a WEG

Mit Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG-Reform) am 01.12.2020 wurde der Begriff des zertifizierten Verwalters eingeführt. Die entsprechende Rechtsverordnung tritt mit Wirkung zum 01.12.2023 in Kraft.  

Unsere Gesellschaft verfügt über den Sachkundenachweis als „zertifizierter Verwalter“.

Berufszulassung Makler und Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34 c GewO.

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Makler und Wohnimmobilienverwalter wurde am 23.10.2017 verkündet (BGBI. 2017 I S. 35629) und ist zum 01.08.2018 in Kraft getreten.

Unserer Gesellschaft wurden durch den Landrat Rhein-Erft-Kreis, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim folgende Erlaubnisse erteilt: 

Erlaubnis Wohnimmobilienverwalter: 

Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Abs. 2,3,5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 BGB gemäß § 34 c GewO.

Erlaubnis Maklertätigkeit: 

Vermittlung und Abschluss und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume gemäß § 34 c GewO.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: 

Nach § 34 c Abs. 2 Nr. 3 GewO wurde eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, welche die Voraussetzungen der § 15 und § 15 a der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erfüllt.

Die vereinbarte Versicherungssumme für Vermögensschäden beträgt gemäß der gesetzlichen Vorgaben mindestens 500.000 € je Versicherungsfall. Die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt mindestens 1.000.000 €.

 

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